Der Antrag muss das Vorhaben beschreiben und einen Ausgaben- und Finanzierungsplan beinhalten. Eine Bewilligung ist grundsätzlich nur möglich, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Der Ausgaben- und Finanzierungsplan muss einen angemessenen Eigenanteil ausweisen. Der Eigenanteil kann durch Eigenmittel oder Eigenleistungen eingebracht werden. Eigenleistungen kann der Anbieter z.B. als kreativer Programmierer, Autor oder Moderator erbringen. Höchstens 85 Prozent der anerkannten Projektkosten dürfen aus öffentlichen Geldern finanziert werden.
Förderentscheidung
Über die Förderungen entscheidet der BKM im Einvernehmen mit dem BMFSFJ auf der Grundlage der Vorschläge einer Vergabekommission (PDF).
Für die Auswahl sind insbesondere folgende Kriterien wichtig:
der Beitrag zur Erreichung der Ziele der Initiative,
die Ansprache und Erreichbarkeit der Zielgruppe,
die zu erwartende Nutzung des Internetangebotes durch die Zielgruppe(n),
die Realisierbarkeit des Vorhabens innerhalb eines angemessenen Zeitraums von höchstens 3 Jahren,
der Nachweis der Vernetzung mit anderen von für Kinder besonders geeigneten Internetangeboten,
die Nachhaltigkeit des Angebotes.
Geschäftsstelle
Anträge sind an die Geschäftsstelle in Berlin zu richten, die die Antragsteller zu formalen und inhaltlichen Fragen berät und die Vergabe vorbereitet.
Es besteht eine Beratungspflicht. Förderanträge werden nur bearbeitet, wenn spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Einreichtermin ein Beratungsgespräch stattgefunden hat. Beratungsgespräche können telefonisch sowie in den Räumen in der Geschäftsstelle realisiert werden.
Geschäftsstelle „Ein Netz für Kinder“ Filmförderungsanstalt Große Präsidentenstraße 9 10178 Berlin Tel.: 030 27577 320 Fax: 030 27577 333 E-Mail: engel[at]ffa.de
Der Förderantrag steht hier (PDF) zum Herunterladen zur Verfügung. Das dem Ausgaben- und Finanzierungsplan zugrunde liegende Kalkulationsschema finden Sie hier (XLS).