Programm zur Förderung von Internetangeboten für Kinder

  • Förderungswürdige Angebote

    Zu den förderungswürdigen Angeboten zählen
    • Informations-, Bildungs- und Unterhaltungsangebote,
    • Angebote zur Förderung von medienkompetentem Handeln im Internet mit überregionalem Bezug,
    • altersgerechte Plattformen, die die Kommunikation, Interaktion und Selbstdarstellung von Kindern ermöglichen und dabei ein hohes Maß an Sicherheit gewährleisten.
    Der Anbieter muss seinen Wohnsitz, Sitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland oder in einem anderen Staat der Europäischen Union haben.

    Vorrangig sollen insbesondere Projekte von kleineren und mittleren Anbietern aus dem nicht-öffentlichen Bereich gefördert werden.
  • Art der Förderung

    Aus dem Fördertopf werden im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung Zuschüsse für neue Projekte bezahlt. Kosten für den Aufbau, den Unterhalt und die Pflege eines Internetangebotes können für höchstens 3 Jahre veranschlagt werden. Es können Zuschüsse bis zu 200.000 Euro bewilligt werden.


    Ein förderungsfähiges Internetangebot darf in den ersten 12 Monaten des Förderzeitraums grundsätzlich nicht kommerziell verwertet werden.

  • Evaluierung

    Die geförderten Projekte werden evaluiert. Prüfkriterien sind Zielbestimmung, Zielgruppe, ausgewählte Maßnahmen zur Zielerreichung, Indikatoren zur Messung der Zielerreichung (Wirkungskontrolle) und Wirtschaftlichkeitskontrolle.