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Jugendschutzgesetz einfach erklärt: was Kinder und Jugendliche ab welchem Alter dürfen

Aktualisiert: 25.09.2026 6 Quellen So arbeiten wir
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Kinder sind nach dem Gesetz unter 14, Jugendliche 14 bis 17 Jahre alt (§ 1 JuSchG).
  • Das Gesetz regelt die Öffentlichkeit: Gaststätten, Disco, Kino, Verkauf von Alkohol, Tabak, Filmen und Spielen, Online-Plattformen.
  • Mit 16 dürfen Jugendliche Bier, Wein und Sekt kaufen und ohne Begleitung bis 24 Uhr in die Disco. Schnaps, Rauchen und E-Zigaretten erst ab 18.
  • Keine feste Ausgehzeit auf der Straße: Wie lange ein 14-Jähriger draußen sein darf, entscheiden die Eltern, nicht das Jugendschutzgesetz.
  • Bußgelder zahlen vor allem Wirte, Veranstalter und Händler, nicht die Jugendlichen.

Was dürfen Kinder und Jugendliche ab welchem Alter?

Die Tabelle gilt für Kinder und Jugendliche ohne Begleitung durch Eltern oder eine erziehungsbeauftragte Person.

Wasunter 1414 und 1516 und 17Gesetz
Gaststätte, Restaurant, Cafénur zum Essen/Trinken, 5–23 Uhrnur zum Essen/Trinken, 5–23 Uhrbis 24 Uhr§ 4
Disco, öffentliche Tanzveranstaltungneinneinbis 24 Uhr§ 5
Tanzveranstaltung eines Jugendhilfeträgers, Brauchtum, Kunstbis 22 Uhrbis 24 Uhrbis 24 Uhr§ 5 Abs. 2
Kino (Film für das Alter freigegeben)unter 6 nur mit Eltern; ab 6 bis 20 Uhrbis 22 Uhrbis 24 Uhr§ 11
Spielhalle, Glücksspielneinneinnein§ 6
Bier, Wein, Sekt kaufen und trinkenneinnein (Ausnahme: mit Eltern, siehe unten)ja§ 9
Spirituosen, Alkopops, Mixgetränke mit Schnapsneinneinnein, erst ab 18§ 9
Rauchen, E-Zigarette, Shisha (auch nikotinfrei)neinneinnein, erst ab 18§ 10
Nachtbar, Nachtclubneinneinnein§ 4 Abs. 3

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Quelle: Jugendschutzgesetz (gesetze-im-internet.de), am 25.09.2026 geprüft · Stand 25.09.2026

Mit Begleitung der Eltern (oder einer erziehungsbeauftragten Person) dürfen Kinder und Jugendliche zeitlich unbeschränkt in Gaststätten und zu Tanzveranstaltungen. Im Kino dürfen Kinder ab 6 in Begleitung auch Filme „ab 12“ sehen (§ 11 Abs. 2).

Alkohol: das „begleitete Trinken“ ab 14

Nach § 9 Abs. 2 JuSchG dürfen 14- und 15-Jährige in der Öffentlichkeit Bier, Wein und Sekt trinken, wenn ein Elternteil dabei ist. Andere Begleitpersonen reichen dafür nicht.

Was ist eine erziehungsbeauftragte Person („Muttizettel“)?

Eine erziehungsbeauftragte Person ist jeder Erwachsene ab 18, dem die Eltern für eine Zeit Erziehungsaufgaben übertragen, etwa ein älterer Freund, der eine 15-Jährige zum Konzert begleitet (§ 1 Abs. 1 Nr. 4). Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor. Veranstalter verlangen aber meist einen schriftlichen „Muttizettel“ mit Unterschrift der Eltern und Ausweiskopie. Die Begleitperson muss tatsächlich dabei sein und aufpassen können; wer selbst betrunken ist, erfüllt das nicht.

Filme und Spiele: FSK und USK

Filme und Spiele bekommen eine von fünf Altersstufen (§ 14 Abs. 2): ohne Altersbeschränkung, ab 6, ab 12, ab 16, keine Jugendfreigabe (ab 18). Händler, Kinos und Videotheken dürfen sie nur an Kinder dieses Alters abgeben oder zeigen. Seit der Reform vom 01.05.2021 gilt:

  • Zusatzhinweise: Neben der Alterszahl stehen die Gründe für die Einstufung, etwa „Gewalt“, „Angst“ oder „In-Game-Käufe“ (§ 14 Abs. 2a).
  • Interaktionsrisiken zählen mit: Chats und Kontaktfunktionen, Kauffunktionen, glücksspielähnliche Mechanismen (Lootboxen) und Mechanismen, die exzessive Nutzung fördern, dürfen die Alterseinstufung erhöhen (§ 10b Abs. 3).
  • Streamingdienste und Spieleplattformen mit mehr als einer Million Nutzern in Deutschland müssen jeden Film und jedes Spiel sichtbar kennzeichnen, auch Anbieter mit Sitz im Ausland (§ 14a).

Was das Gesetz für Apps und Online-Plattformen verlangt

Plattformen, die Kinder nutzen können, müssen „Vorsorgemaßnahmen“ treffen. Das Gesetz nennt als Beispiele (§ 24a Abs. 2):

  • ein kindgerechtes Melde- und Beschwerdesystem
  • technische Mittel für Eltern, die Nutzung zu steuern und zu begleiten
  • sichere Voreinstellungen: Profile nicht über Suchmaschinen auffindbar, Standort und Kontaktdaten nicht öffentlich, Kontakt nur mit selbst gewähltem Kreis
  • Hinweise auf unabhängige Beratung und Hilfe

Zuständig ist die Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (BzKJ). Wie die großen Apps das umsetzen: TikTok, Instagram, Snapchat, WhatsApp.

Verbreiteter IrrtumTatsächlich
„Mit 14 muss man um 22 Uhr zu Hause sein.“Eine Ausgehzeit für Straße, Park oder Freunde gibt es im JuSchG nicht. Das entscheiden die Eltern. Die Behörde greift nur ein, wenn einem Kind an einem Ort unmittelbare Gefahr droht (§ 8).
„Ein FSK-16-Film ist für meinen 12-Jährigen zu Hause verboten.“Die FSK-Freigabe gilt für Verkauf, Verleih und öffentliche Vorführung. Was Eltern ihrem Kind zu Hause zeigen, regelt das Gesetz nicht; die Freigabe ist dafür eine Orientierung.
„Wer mit 15 raucht, bekommt ein Bußgeld.“Ordnungswidrig handeln nach § 28 Abs. 1 Veranstalter und Gewerbetreibende, etwa der Kiosk, der verkauft. Das Jugendschutzgesetz sieht für den Jugendlichen selbst keine Strafe vor.
„Social Media ist laut Gesetz ab 16.“Ein gesetzliches Mindestalter für Social Media gibt es in Deutschland nicht. Die Altersgrenzen setzen die Anbieter, 16 ist die Grenze der DSGVO-Einwilligung. Siehe Social-Media-Verbot.
„Mit 14 darf man jobben, so viel man will.“Arbeit regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz: ab 13 nur leichte Tätigkeiten mit Einwilligung der Eltern (§ 5 JArbSchG), Jugendliche nur zwischen 6 und 20 Uhr, ab 16 in der Gastronomie bis 22 Uhr (§ 14 JArbSchG).
„Verheiratete 17-Jährige fallen auch unter das Gesetz.“Die §§ 2 bis 14 gelten nicht für verheiratete Jugendliche (§ 1 Abs. 5). Seit 2017 ist eine Heirat unter 18 in Deutschland allerdings nicht mehr möglich.

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Quelle: JuSchG §§ 1, 8, 14, 28; JArbSchG §§ 5, 14 (gesetze-im-internet.de, 25.09.2026) · Stand 25.09.2026

Bußgelder bei Verstößen

Wer als Veranstalter oder Gewerbetreibender gegen das Gesetz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 28 JuSchG). Die konkreten Beträge legen die Bundesländer in eigenen Bußgeldkatalogen fest; sie liegen für einzelne Verstöße im Bereich von einigen hundert bis einigen tausend Euro. Wer Kinder oder Jugendliche durch einen vorsätzlichen Verstoß schwer gefährdet, kann sich strafbar machen (§ 27).

Häufige Fragen

Was dürfen Jugendliche ab welchem Alter?

Ab 16: Bier, Wein und Sekt kaufen, ohne Begleitung bis 24 Uhr in Disco und Gaststätte. Ab 18: Schnaps, Rauchen, E-Zigaretten, Spielhallen. Unter 16 geht es in die Disco nur mit Eltern oder erziehungsbeauftragter Person.

Wie lange darf man mit 14 raus?

Das Jugendschutzgesetz legt keine Ausgehzeit für die Straße oder bei Freunden fest. Das entscheiden die Eltern. Es regelt nur Orte: Kino ohne Begleitung bis 22 Uhr, Gaststätten nur zum Essen zwischen 5 und 23 Uhr, Disco gar nicht ohne Begleitung.

Was darf ich ab 12 Jahren?

Kinder ab 12 dürfen ohne Begleitung ins Kino bis 20 Uhr und Filme „ab 12“ sehen. Alkohol, Tabak, Disco und Spielhallen sind tabu. Ab 13 dürfen sie mit Erlaubnis der Eltern leichte Jobs wie Zeitungaustragen machen.

Dürfen 17-Jährige bis 22 Uhr arbeiten?

Ja, in Gaststätten und im Schaustellergewerbe dürfen Jugendliche über 16 bis 22 Uhr arbeiten (§ 14 Jugendarbeitsschutzgesetz). Sonst gilt grundsätzlich 6 bis 20 Uhr.

Dürfen 14-Jährige Alkohol trinken?

Nur Bier, Wein oder Sekt und nur in Begleitung eines Elternteils (§ 9 Abs. 2, „begleitetes Trinken“). Die Bundesregierung plant laut Referentenentwurf von 2026, diese Ausnahme abzuschaffen.

Quellen

  1. Jugendschutzgesetz (JuSchG), abgerufen 25.09.2026
  2. Jugendarbeitsschutzgesetz § 14
  3. Jugendarbeitsschutzgesetz § 5
  4. Wikipedia: Jugendschutzgesetz (Deutschland), Reform 2021, abgerufen 25.09.2026
  5. BR24: „Begleitetes Trinken“ ab 14 Jahren soll abgeschafft werden, 30.03.2026
  6. Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz: Gesetzestexte
Wie diese Seite entstanden ist: Wir haben am 25.09.2026 die Google-Ergebnisse zu „jugendschutzgesetz“ ausgewertet und jede Angabe am aktuellen Gesetzestext geprüft. Diese Seite ist keine Rechtsberatung. Die geplante Änderung beim begleiteten Trinken beobachten wir.