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Cybergrooming: wie Täter vorgehen, woran Sie es erkennen und was jetzt zu tun ist

Aktualisiert: 25.09.2026 8 Quellen So arbeiten wir
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Cybergrooming heißt: Erwachsene sprechen Kinder online gezielt an, um sexuelle Übergriffe vorzubereiten, im Netz oder bei einem Treffen.
  • Es ist häufig: 15 % der Kinder und Jugendlichen wurden laut Landesanstalt für Medien NRW (2025) online schon von Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert.
  • Schon das Anschreiben ist strafbar (§ 176b StGB, 3 Monate bis 5 Jahre), auch wenn es nie zu einem Treffen kommt.
  • Das wichtigste Warnzeichen: Der Kontakt will schnell in einen anderen, privateren Chat wechseln.
  • Im Ernstfall: Kontakt nicht löschen, nichts weiterschicken, Polizei einschalten. Dem Kind keine Vorwürfe machen.

Was ist Cybergrooming?

Das englische „grooming“ bedeutet „striegeln, zurechtmachen“. Gemeint ist, dass Täter ihre Opfer zuerst umschmeicheln, beschenken und Vertrauen aufbauen, bevor sie das Gespräch auf Sexuelles lenken. Ziel sind Nacktbilder, sexuelle Handlungen vor der Webcam oder ein reales Treffen. Täter geben sich oft als Gleichaltrige aus, manche treten offen als verständnisvolle Ältere auf.

Erfahrung von Kindern und Jugendlichen (8–17 Jahre)Anteil
Von Erwachsenen online zu einem Treffen aufgefordert15 %
Gegenleistung für Bilder oder Videos versprochen bekommen12 %
Nacktbilder zugeschickt bekommen11 %
Aufgefordert, sich vor der Webcam auszuziehen oder die Kamera einzuschalten7 %

Tabelle seitlich wischen →

Quelle: Landesanstalt für Medien NRW, Cybergrooming-Studie Mai 2025 (repräsentative Befragung), zitiert nach klicksafe.de (11.08.2026) · Stand 25.09.2026

So gehen Täter vor

  1. Kontakt: dort, wo Kinder sind: Kommentare unter TikTok-Videos, Chats in Spielen wie Fortnite oder Minecraft, Instagram, Twitch.
  2. Vertrauen: viele Komplimente, Verständnis („deine Eltern verstehen dich nicht, ich schon“), gemeinsame Interessen.
  3. Geschenke: Spielwährung, Skins, Guthabenkarten, Geld.
  4. Kanalwechsel: „Schreib mir lieber auf WhatsApp / Discord / Snapchat.“
  5. Geheimhaltung: „Das bleibt unser Geheimnis.“
  6. Sexualisierung: Fragen nach Erfahrungen, Körper, erste Bilder.
  7. Druck oder Erpressung mit den erhaltenen Bildern (Sextortion), oder Drängen auf ein Treffen.

Warnzeichen: Darauf sollten Sie und Ihr Kind achten

  • Jemand will das Gespräch schnell in einen privateren Chat verlegen.
  • Das Gespräch dreht sich um Sexualität, den Körper oder „Erfahrungen“.
  • Es werden Geschenke, Geld oder Vorteile in Spielen angeboten.
  • Jemand verlangt Bilder, Videos oder die Webcam.
  • Der Kontakt verlangt Geheimhaltung vor Eltern und Freunden.
  • Beim Kind: plötzliche Heimlichkeit am Handy, unerklärliche Geschenke oder Guthaben, Rückzug, Stimmungswechsel nach Chats.
DienstWer kann ein Kind direkt anschreiben?Lücke
TikTok (13–15)niemand, Direktnachrichten erst ab 16Kommentare unter Videos; falsches Geburtsdatum hebt alles auf
Instagram (Teen-Konto)nur Personen, denen das Kind folgt oder mit denen es Kontakt hattefolgt das Kind einem Fremden zurück, ist der Weg offen
Snapchat (13–17)nur bestätigte Freunde und gespeicherte Telefonkontaktewer die Freundschaftsanfrage annimmt, ist „Freund“
WhatsAppjeder, der die Telefonnummer kenntkein eigener Teen-Schutz für Nachrichten; Nummer wird beim Kanalwechsel weitergegeben
Chats in Online-Spielen und Discordje nach Spiel und EinstellungEinstellungen pro Spiel prüfen; wird eine Discord-Einladung angeboten, ist das ein Warnsignal

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Quelle: eigene Zusammenstellung aus unseren Plattform-Ratgebern (Stand 25.09.2026, jeweils mit Herstellerquellen); Warnzeichen „privaterer Kanal“ nach klicksafe.de · Stand 25.09.2026

Praktische Folge: Die wichtigste Regel für Ihr Kind ist nicht „rede nie mit Fremden“, sondern: „Wer dich woanders hinlocken will, dem schreibst du nicht mehr, und du sagst es mir.“ Und: Die eigene Telefonnummer bekommen nur Menschen, die das Kind aus dem echten Leben kennt.

Ist Cybergrooming strafbar?

Ja. Nach § 176b StGB wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft, wer über einen Inhalt (etwa Chatnachrichten) auf ein Kind unter 14 einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen oder um an Missbrauchsdarstellungen zu kommen. Es kommt nicht darauf an, ob es je zu einem Treffen kommt.

Seit dem 01.07.2021 ist auch der Versuch strafbar, wenn der Täter nur glaubt, mit einem Kind zu schreiben, tatsächlich aber etwa mit einer Ermittlerin (§ 176b Abs. 3). Wer einem Kind pornografische Inhalte schickt, macht sich nach § 176a StGB strafbar (6 Monate bis 10 Jahre). Bei Jugendlichen ab 14 greifen andere Vorschriften, etwa zur sexuellen Belästigung oder zu jugendpornografischen Inhalten.

Ihr Kind ist betroffen: Was jetzt tun?

  1. Ruhig bleiben, loben, nicht schimpfen. Ihr Kind hat richtig gehandelt, weil es sich Ihnen anvertraut. Schuld hat allein der Täter.
  2. Kontakt nicht mehr beantworten, aber den Chat nicht löschen, bevor die Polizei ihn gesehen hat. Profilname und Plattform notieren; Text-Chats können Sie per Screenshot sichern.
  3. Nacktbilder nicht speichern oder weiterschicken, auch nicht als Beweis. Das kann selbst strafbar sein (siehe Sexting).
  4. Anzeige erstatten bei der Polizei, auch online über die Internetwache Ihres Bundeslandes.
  5. Nicht zahlen und keine weiteren Bilder schicken, falls erpresst wird.
  6. Profil bei der Plattform melden und blockieren, nachdem die Beweise gesichert sind.
  7. Unterstützung holen: Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch 0800 22 55 530 (kostenlos, anonym), Nummer gegen Kummer 116 111.

Vorbeugen

  • Konten gemeinsam einrichten, mit dem echten Geburtsdatum, damit der Teen-Schutz greift.
  • Konten auf privat, Kontaktanfragen nur von Menschen, die das Kind wirklich kennt.
  • In Spielen den Chat mit Fremden abschalten oder auf Freunde beschränken.
  • Mit jüngeren Kindern vereinbaren: Online nicht mit Fremden schreiben.
  • Mit älteren über die Warnzeichen sprechen, nicht nur über Verbote.
  • Signalisieren: Du bekommst keinen Ärger und dein Handy wird nicht weggenommen, wenn du davon erzählst.

Häufige Fragen

Was ist Cybergrooming?

Das gezielte Ansprechen von Kindern und Jugendlichen im Internet durch Erwachsene, um sexuelle Übergriffe vorzubereiten, online oder bei einem Treffen.

Ist Cybergrooming strafbar?

Ja, nach § 176b StGB mit drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe, auch wenn es nicht zu einem Treffen kommt. Seit Juli 2021 ist auch der Versuch strafbar, wenn der Täter irrig glaubt, mit einem Kind zu schreiben.

Wie häufig ist Cybergrooming?

Laut Landesanstalt für Medien NRW (2025) wurden 15 % der befragten Kinder und Jugendlichen online schon von Erwachsenen zu einem Treffen aufgefordert, 12 % wurden Gegenleistungen für Bilder versprochen.

Wo findet Cybergrooming statt?

Überall, wo Kinder online Kontakt haben: TikTok, Instagram, Snapchat, WhatsApp, Twitch, YouTube sowie Chats in Spielen wie Fortnite oder Minecraft und auf Discord.

Was ist der Unterschied zwischen Cybergrooming und Sextortion?

Cybergrooming ist die Anbahnung. Bei Sextortion werden Betroffene mit bereits erhaltenen Bildern erpresst, meist um Geld oder weitere Bilder. Beides ist strafbar: nicht zahlen, Polizei einschalten.

Quellen

  1. klicksafe.de: Cybergrooming, aktualisiert 11.08.2026
  2. Landesanstalt für Medien NRW: Cybergrooming-Studie (Mai 2025)
  3. § 176b StGB – Vorbereitung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  4. § 176a StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern ohne Körperkontakt
  5. Wikipedia: Cyber-Grooming, abgerufen 25.09.2026
  6. Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs: Sexuelle Gewalt im Internet
  7. HateAid: Cybergrooming
  8. Hilfe-Portal Sexueller Missbrauch
Wie diese Seite entstanden ist: Wir haben am 25.09.2026 die Google-Ergebnisse zu „cybergrooming“ ausgewertet und die Strafvorschriften am Gesetzestext geprüft. Die Übersicht „Wo Fremde noch schreiben können“ stammt aus unseren Plattform-Ratgebern; Einstellungen einzelner Spiele und von Discord haben wir nicht geprüft.

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