- Cybermobbing ist wiederholtes Beleidigen, Bloßstellen oder Ausgrenzen über Chats, Social Media oder Spiele. Meist kennen sich Täter und Opfer aus der Schule.
- Rund jeder sechste Schüler zwischen 7 und 20 Jahren war laut Studie Cyberlife IV (2022) schon Opfer.
- Beweise sichern (Screenshots mit Datum und Profilnamen), dann melden, blockieren, Schule einbeziehen. Ausnahme: Nacktbilder nie speichern.
- Viele Taten sind strafbar: Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Nachstellung, Bildaufnahmen ohne Einwilligung.
- Löscht die Plattform nicht, gibt es seit dem Digital Services Act weitere Wege: Widerspruch, Streitbeilegungsstelle, Meldung über einen „Trusted Flagger“ wie HateAid.
Was ist Cybermobbing?
Cybermobbing ist Mobbing mit digitalen Mitteln: in WhatsApp-Gruppen, auf Instagram oder TikTok, in Spielen wie Roblox oder Fortnite. Anders als Mobbing auf dem Schulhof hört es nach der Schule nicht auf. Die Inhalte sind rund um die Uhr sichtbar, verbreiten sich schnell an viele und lassen sich schwer löschen.
| Form | Beispiel |
|---|---|
| Beleidigen, Beschimpfen | abwertende Kommentare unter Fotos, Hassnachrichten |
| Ausgrenzen | Kind wird gezielt aus der Klassengruppe geworfen oder nicht aufgenommen |
| Bloßstellen | peinliche Fotos oder Videos werden weitergeleitet, oft mit Spott |
| Gerüchte verbreiten | Lügen über das Kind in Gruppen oder Storys |
| Identität stehlen | Fake-Profil im Namen des Kindes, das peinliche Dinge postet |
| Bedrohen | Drohnachrichten, „wir kriegen dich morgen“ |
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Quelle: Bundesfamilienministerium „Was ist Cybermobbing?“; klicksafe.de Cybermobbing (16.02.2026) · Stand 25.09.2026
| Wie verbreitet ist Cybermobbing? | Wert | Quelle |
|---|---|---|
| Schüler (7–20 Jahre), die schon Opfer von Cybermobbing waren | knapp 17 % | Studie Cyberlife IV, Bündnis gegen Cybermobbing, 2022 |
| 12- bis 19-Jährige, die in einem Monat mit Beleidigungen online in Kontakt kamen | gut die Hälfte | JIM-Studie 2023 |
| 12- bis 19-Jährige, die im Monat persönlich angefeindet wurden | 14 % | JIM-Studie 2023 |
| 12- bis 19-Jährige, die online persönlich beleidigt wurden | 11 % | JIM-Studie 2024 (laut vis.bayern.de) |
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Quelle: Bundesfamilienministerium; Verbraucherinformation Bayern (vis.bayern.de) · Stand 25.09.2026
Woran Eltern Cybermobbing erkennen
- Ihr Kind wirkt nach dem Blick aufs Handy plötzlich bedrückt, wütend oder ängstlich.
- Es nutzt das Handy auffällig mehr heimlich, oder will es auf einmal gar nicht mehr anfassen.
- Es will nicht mehr zur Schule, klagt über Bauch- oder Kopfschmerzen.
- Es zieht sich von Freunden zurück, die Noten fallen, der Schlaf wird schlechter.
- Es löscht Profile oder verlässt Gruppen.
Viele Kinder erzählen nichts, aus Scham oder aus Angst, dass ihnen das Handy weggenommen wird. Sagen Sie deshalb ausdrücklich: Das Handy wird nicht weggenommen, wenn du davon erzählst.
Was tun? Schritt für Schritt
- Zuhören, ernst nehmen, nicht bagatellisieren. Ihr Kind hat keine Schuld.
- Nicht antworten, nicht zurückschlagen. Reaktionen heizen Mobbing an.
- Beweise sichern: Screenshots mit sichtbarem Datum, Uhrzeit, Profilnamen und URL; Chatverläufe exportieren. Eine Liste führen: Was, wann, wo, wer.
- Melden und blockieren auf der Plattform. Jede Meldung einzeln abschicken.
- Schule einbeziehen (in Absprache mit dem Kind): Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulsozialarbeit. Wenn Mitschüler beteiligt sind, ist die Schule zuständig.
- Anzeige erstatten bei schweren Fällen, Drohungen oder anhaltender Hetze, bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache Ihres Bundeslandes.
- Hilfe holen: Nummer gegen Kummer (116 111), JUUUPORT, die Cybermobbing-Erste-Hilfe-App von klicksafe; für Rechtsfragen HateAid.
Was ist an Cybermobbing strafbar?
„Cybermobbing“ ist kein eigener Straftatbestand. Viele Einzeltaten sind aber strafbar; strafmündig sind Jugendliche ab 14 Jahren.
| Tat | Gesetz |
|---|---|
| Beleidigung | § 185 StGB |
| Üble Nachrede, Verleumdung (unwahre Behauptungen) | §§ 186, 187 StGB |
| Bedrohung | § 241 StGB |
| Nachstellung (Stalking), auch digital | § 238 StGB |
| Fotos/Videos aus dem privaten Bereich ohne Einwilligung, bloßstellende Aufnahmen | § 201a StGB |
| Bilder ohne Einwilligung veröffentlichen | §§ 22, 23, 33 Kunsturhebergesetz |
| Gewaltvideos verbreiten | § 131 StGB |
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Quelle: klicksafe.de (16.02.2026); Verbraucherinformation Bayern: Cyber-Mobbing · Stand 25.09.2026
| Weg | Was es bringt | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Begründung verlangen | Plattformen müssen Meldungen zügig bearbeiten und den Melder über das Ergebnis informieren | Art. 16 DSA |
| Widerspruch im internen Beschwerdesystem | Kostenlose zweite Prüfung der Entscheidung durch die Plattform | Art. 20 DSA |
| Außergerichtliche Streitbeilegung | Zertifizierte, unabhängige Stelle prüft die Entscheidung, Alternative zum Gericht | Art. 21 DSA |
| Meldung über einen Trusted Flagger | Meldungen anerkannter Stellen müssen bevorzugt bearbeitet werden. In Deutschland u. a. die Meldestelle REspect! (seit 01.10.2024) und HateAid (seit Juni 2025) | Art. 22 DSA |
| Beschwerde bei der Bundesnetzagentur | Digital Services Coordinator (DSC) nimmt Meldungen über DSA-Verstöße der Plattform an | Art. 53 DSA |
| Täterdaten herausverlangen | Bei Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung u. a. kann das Landgericht anordnen, dass die Plattform Name/Daten des Täters herausgibt, um zivilrechtlich vorzugehen | § 14 Abs. 2–3 Digitale-Dienste-Gesetz |
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Quelle: Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA); § 14 DDG (gesetze-im-internet.de); Wikipedia „Trusted Flagger“ (Stand 2025) · Stand 25.09.2026
In der Praxis ist bei Mobbing unter Mitschülern meist der schnellste Weg: Meldung über HateAid oder REspect! und parallel Schule plus Polizei. Der Auskunftsanspruch lohnt sich vor allem bei anonymen Fake-Profilen und anhaltender Hetze; lassen Sie sich dafür anwaltlich beraten. HateAid bietet Betroffenen kostenlose Beratung.
Wenn Ihr Kind selbst mobbt
Studien zeigen, dass viele Kinder sowohl Opfer als auch Täter sind. Reagieren Sie klar, aber ohne Bloßstellung: Inhalte sofort löschen lassen, eine ernsthafte Entschuldigung, Gespräch mit der Schule. Fragen Sie nach dem Warum: Oft steckt Gruppendruck oder eigene Verletzung dahinter.
Vorbeugen
- Konten auf privat stellen, Kontaktanfragen nur von Bekannten (siehe Instagram, TikTok, Snapchat).
- In WhatsApp einstellen, dass nur Kontakte das Kind zu Gruppen hinzufügen dürfen (WhatsApp-Einstellungen).
- Regeln für die Klassengruppe mit anderen Eltern absprechen.
- Über das Recht am eigenen Bild sprechen: keine Fotos von anderen ohne Einverständnis posten.
- Zeigen, wie man meldet und blockiert, bevor es nötig ist.
Häufige Fragen
Was versteht man unter Cybermobbing?
Wiederholtes, absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Ausgrenzen einer Person über digitale Medien wie Messenger, Social Media oder Online-Spiele.
Was ist an Cybermobbing strafbar?
Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand, aber viele Handlungen sind es: Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187), Bedrohung (§ 241), Nachstellung (§ 238), unerlaubte Bildaufnahmen (§ 201a). Strafmündig ist man ab 14.
Was kann man gegen Cybermobbing tun?
Beweise sichern, nicht antworten, bei der Plattform melden und blockieren, die Schule einbeziehen und in schweren Fällen Anzeige erstatten. Löscht die Plattform nicht, helfen Widerspruch, Streitbeilegung nach dem Digital Services Act oder eine Meldung über HateAid bzw. REspect!.
Was sind Beispiele für Cybermobbing?
Hasskommentare unter Fotos, peinliche Bilder in der Klassengruppe, Rauswurf aus Gruppen, Fake-Profile im Namen des Kindes oder Drohnachrichten.
Muss die Schule bei Cybermobbing eingreifen?
Wenn Mitschüler beteiligt sind und es sich auf das Schulleben auswirkt, ja. Die Schulgesetze der Länder verpflichten Schulen zum Schutz ihrer Schüler; wenden Sie sich an Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulleitung.
Quellen
- Bundesfamilienministerium: Was ist Cybermobbing?
- klicksafe.de: Cybermobbing – was tun?, aktualisiert 16.02.2026
- Verbraucherinformation Bayern: Cyber-Mobbing
- Bündnis gegen Cybermobbing: Studien (Cyberlife IV, 2022)
- Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act
- § 14 Digitale-Dienste-Gesetz (Auskunft über Bestandsdaten)
- Wikipedia: Trusted Flagger, abgerufen 25.09.2026
- HateAid
- Meldestelle REspect!
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