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Cybermobbing: erkennen, Beweise sichern, und was tun, wenn die Plattform nicht löscht

Aktualisiert: 25.09.2026 9 Quellen So arbeiten wir
Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Cybermobbing ist wiederholtes Beleidigen, Bloßstellen oder Ausgrenzen über Chats, Social Media oder Spiele. Meist kennen sich Täter und Opfer aus der Schule.
  • Rund jeder sechste Schüler zwischen 7 und 20 Jahren war laut Studie Cyberlife IV (2022) schon Opfer.
  • Beweise sichern (Screenshots mit Datum und Profilnamen), dann melden, blockieren, Schule einbeziehen. Ausnahme: Nacktbilder nie speichern.
  • Viele Taten sind strafbar: Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung, Nachstellung, Bildaufnahmen ohne Einwilligung.
  • Löscht die Plattform nicht, gibt es seit dem Digital Services Act weitere Wege: Widerspruch, Streitbeilegungsstelle, Meldung über einen „Trusted Flagger“ wie HateAid.

Was ist Cybermobbing?

Cybermobbing ist Mobbing mit digitalen Mitteln: in WhatsApp-Gruppen, auf Instagram oder TikTok, in Spielen wie Roblox oder Fortnite. Anders als Mobbing auf dem Schulhof hört es nach der Schule nicht auf. Die Inhalte sind rund um die Uhr sichtbar, verbreiten sich schnell an viele und lassen sich schwer löschen.

FormBeispiel
Beleidigen, Beschimpfenabwertende Kommentare unter Fotos, Hassnachrichten
AusgrenzenKind wird gezielt aus der Klassengruppe geworfen oder nicht aufgenommen
Bloßstellenpeinliche Fotos oder Videos werden weitergeleitet, oft mit Spott
Gerüchte verbreitenLügen über das Kind in Gruppen oder Storys
Identität stehlenFake-Profil im Namen des Kindes, das peinliche Dinge postet
BedrohenDrohnachrichten, „wir kriegen dich morgen“

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Quelle: Bundesfamilienministerium „Was ist Cybermobbing?“; klicksafe.de Cybermobbing (16.02.2026) · Stand 25.09.2026

Wie verbreitet ist Cybermobbing?WertQuelle
Schüler (7–20 Jahre), die schon Opfer von Cybermobbing warenknapp 17 %Studie Cyberlife IV, Bündnis gegen Cybermobbing, 2022
12- bis 19-Jährige, die in einem Monat mit Beleidigungen online in Kontakt kamengut die HälfteJIM-Studie 2023
12- bis 19-Jährige, die im Monat persönlich angefeindet wurden14 %JIM-Studie 2023
12- bis 19-Jährige, die online persönlich beleidigt wurden11 %JIM-Studie 2024 (laut vis.bayern.de)

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Quelle: Bundesfamilienministerium; Verbraucherinformation Bayern (vis.bayern.de) · Stand 25.09.2026

Woran Eltern Cybermobbing erkennen

  • Ihr Kind wirkt nach dem Blick aufs Handy plötzlich bedrückt, wütend oder ängstlich.
  • Es nutzt das Handy auffällig mehr heimlich, oder will es auf einmal gar nicht mehr anfassen.
  • Es will nicht mehr zur Schule, klagt über Bauch- oder Kopfschmerzen.
  • Es zieht sich von Freunden zurück, die Noten fallen, der Schlaf wird schlechter.
  • Es löscht Profile oder verlässt Gruppen.

Viele Kinder erzählen nichts, aus Scham oder aus Angst, dass ihnen das Handy weggenommen wird. Sagen Sie deshalb ausdrücklich: Das Handy wird nicht weggenommen, wenn du davon erzählst.

Was tun? Schritt für Schritt

  1. Zuhören, ernst nehmen, nicht bagatellisieren. Ihr Kind hat keine Schuld.
  2. Nicht antworten, nicht zurückschlagen. Reaktionen heizen Mobbing an.
  3. Beweise sichern: Screenshots mit sichtbarem Datum, Uhrzeit, Profilnamen und URL; Chatverläufe exportieren. Eine Liste führen: Was, wann, wo, wer.
  4. Melden und blockieren auf der Plattform. Jede Meldung einzeln abschicken.
  5. Schule einbeziehen (in Absprache mit dem Kind): Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulsozialarbeit. Wenn Mitschüler beteiligt sind, ist die Schule zuständig.
  6. Anzeige erstatten bei schweren Fällen, Drohungen oder anhaltender Hetze, bei jeder Polizeidienststelle oder online bei der Internetwache Ihres Bundeslandes.
  7. Hilfe holen: Nummer gegen Kummer (116 111), JUUUPORT, die Cybermobbing-Erste-Hilfe-App von klicksafe; für Rechtsfragen HateAid.

Was ist an Cybermobbing strafbar?

„Cybermobbing“ ist kein eigener Straftatbestand. Viele Einzeltaten sind aber strafbar; strafmündig sind Jugendliche ab 14 Jahren.

TatGesetz
Beleidigung§ 185 StGB
Üble Nachrede, Verleumdung (unwahre Behauptungen)§§ 186, 187 StGB
Bedrohung§ 241 StGB
Nachstellung (Stalking), auch digital§ 238 StGB
Fotos/Videos aus dem privaten Bereich ohne Einwilligung, bloßstellende Aufnahmen§ 201a StGB
Bilder ohne Einwilligung veröffentlichen§§ 22, 23, 33 Kunsturhebergesetz
Gewaltvideos verbreiten§ 131 StGB

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Quelle: klicksafe.de (16.02.2026); Verbraucherinformation Bayern: Cyber-Mobbing · Stand 25.09.2026

WegWas es bringtRechtsgrundlage
Begründung verlangenPlattformen müssen Meldungen zügig bearbeiten und den Melder über das Ergebnis informierenArt. 16 DSA
Widerspruch im internen BeschwerdesystemKostenlose zweite Prüfung der Entscheidung durch die PlattformArt. 20 DSA
Außergerichtliche StreitbeilegungZertifizierte, unabhängige Stelle prüft die Entscheidung, Alternative zum GerichtArt. 21 DSA
Meldung über einen Trusted FlaggerMeldungen anerkannter Stellen müssen bevorzugt bearbeitet werden. In Deutschland u. a. die Meldestelle REspect! (seit 01.10.2024) und HateAid (seit Juni 2025)Art. 22 DSA
Beschwerde bei der BundesnetzagenturDigital Services Coordinator (DSC) nimmt Meldungen über DSA-Verstöße der Plattform anArt. 53 DSA
Täterdaten herausverlangenBei Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung u. a. kann das Landgericht anordnen, dass die Plattform Name/Daten des Täters herausgibt, um zivilrechtlich vorzugehen§ 14 Abs. 2–3 Digitale-Dienste-Gesetz

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Quelle: Verordnung (EU) 2022/2065 (DSA); § 14 DDG (gesetze-im-internet.de); Wikipedia „Trusted Flagger“ (Stand 2025) · Stand 25.09.2026

In der Praxis ist bei Mobbing unter Mitschülern meist der schnellste Weg: Meldung über HateAid oder REspect! und parallel Schule plus Polizei. Der Auskunftsanspruch lohnt sich vor allem bei anonymen Fake-Profilen und anhaltender Hetze; lassen Sie sich dafür anwaltlich beraten. HateAid bietet Betroffenen kostenlose Beratung.

Wenn Ihr Kind selbst mobbt

Studien zeigen, dass viele Kinder sowohl Opfer als auch Täter sind. Reagieren Sie klar, aber ohne Bloßstellung: Inhalte sofort löschen lassen, eine ernsthafte Entschuldigung, Gespräch mit der Schule. Fragen Sie nach dem Warum: Oft steckt Gruppendruck oder eigene Verletzung dahinter.

Vorbeugen

  • Konten auf privat stellen, Kontaktanfragen nur von Bekannten (siehe Instagram, TikTok, Snapchat).
  • In WhatsApp einstellen, dass nur Kontakte das Kind zu Gruppen hinzufügen dürfen (WhatsApp-Einstellungen).
  • Regeln für die Klassengruppe mit anderen Eltern absprechen.
  • Über das Recht am eigenen Bild sprechen: keine Fotos von anderen ohne Einverständnis posten.
  • Zeigen, wie man meldet und blockiert, bevor es nötig ist.

Häufige Fragen

Was versteht man unter Cybermobbing?

Wiederholtes, absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen oder Ausgrenzen einer Person über digitale Medien wie Messenger, Social Media oder Online-Spiele.

Was ist an Cybermobbing strafbar?

Cybermobbing selbst ist kein Straftatbestand, aber viele Handlungen sind es: Beleidigung (§ 185 StGB), Verleumdung (§ 187), Bedrohung (§ 241), Nachstellung (§ 238), unerlaubte Bildaufnahmen (§ 201a). Strafmündig ist man ab 14.

Was kann man gegen Cybermobbing tun?

Beweise sichern, nicht antworten, bei der Plattform melden und blockieren, die Schule einbeziehen und in schweren Fällen Anzeige erstatten. Löscht die Plattform nicht, helfen Widerspruch, Streitbeilegung nach dem Digital Services Act oder eine Meldung über HateAid bzw. REspect!.

Was sind Beispiele für Cybermobbing?

Hasskommentare unter Fotos, peinliche Bilder in der Klassengruppe, Rauswurf aus Gruppen, Fake-Profile im Namen des Kindes oder Drohnachrichten.

Muss die Schule bei Cybermobbing eingreifen?

Wenn Mitschüler beteiligt sind und es sich auf das Schulleben auswirkt, ja. Die Schulgesetze der Länder verpflichten Schulen zum Schutz ihrer Schüler; wenden Sie sich an Klassenleitung, Vertrauenslehrkraft oder Schulleitung.

Quellen

  1. Bundesfamilienministerium: Was ist Cybermobbing?
  2. klicksafe.de: Cybermobbing – was tun?, aktualisiert 16.02.2026
  3. Verbraucherinformation Bayern: Cyber-Mobbing
  4. Bündnis gegen Cybermobbing: Studien (Cyberlife IV, 2022)
  5. Verordnung (EU) 2022/2065 – Digital Services Act
  6. § 14 Digitale-Dienste-Gesetz (Auskunft über Bestandsdaten)
  7. Wikipedia: Trusted Flagger, abgerufen 25.09.2026
  8. HateAid
  9. Meldestelle REspect!
Wie diese Seite entstanden ist: Wir haben am 25.09.2026 die Google-Ergebnisse zu „cybermobbing“ ausgewertet, fast alle von Behörden und Initiativen. Die Rechte nach dem Digital Services Act und dem Digitale-Dienste-Gesetz haben wir an den Gesetzestexten geprüft. Diese Seite ist keine Rechtsberatung.

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